Wie Krypto versteuern – Der Antwort auf diese Frage ist die Regierung nun einen Schritt näher gekommen.
Das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) hat den ersten Leitfaden zur Versteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. In dem 24 Seiten langen Dokument wird unter anderem die große Frage geklärt, wie Krypto zu versteuern ist, das zum Staking genutzt wurde.
Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei
Virtuelle Währungen und Tokens, wie beispielsweise Bitcoin oder Ethereum, werden als „anderes Wirtschaftsgut“ bezeichnet und können daher, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist, steuerfrei verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Coins und Tokens privat gehalten wurden.
Während die Einordnung von Kryptowährungen und Steuerfreiheit nach einem Jahr schon seit geraumer Zeit geklärt ist, stellte sich jedoch die Frage, ob sich die Veräußerungsfrist auf zehn Jahre verlängert, wenn die gehaltene Währung zum Staking verwendet wird.
Das Krypto Sparbuch
Beim Staking stellen Krypto Halter, dem Projekt ihre Coins oder Tokens zur Verfügung und werden dafür entlohnt. Man kann sich dies wie die Verzinsung eines Sparbuches vorstellen, bei dem man sein Geld der Bank zur Verfügung stellt und mit einem bestimmten Zinssatz belohnt wird. Leider sind die Banken heutzutage kaum noch darauf angewiesen, dass Sparer ihr Geld zur Verfügung stellen und der Zinssatz ist dadurch minimal.
Bei Kryptowährungen ist dies anders, denn Krypto Projekte, die auf der Proof of Stake Methode aufbauen, sind darauf angewiesen, dass ihnen Coins zur Verfügung gestellt werden, um ihr Netzwerk abzusichern. Besitzt du also eine solche Währung und entscheidest dich für Staking, kannst du dich über eine angemessene Verzinsung freuen.
Krypto, Staking und versteuern

Eines der am weitesten Diskutierten Themen in diesem Zusammenhang ist Crypto Staking und Steuern.
Es stellt sich nämlich die Frage, ob Coins, die zum Staken verwendet wurden, nach einem Jahr immer noch steuerfrei verkauft werden können. Auf diese Frage ist das BMF nun eingegangen und Krypto Halter können sich freuen.
Bei virtuellen Währungen kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Das bedeutet, dass Coins und Tokens, die privat zum Staking verwendet wurden, nach einer Haltefrist von einem Jahr Steuerfrei verkauft werden können. Vor diesem Leitfaden galt die Regel, dass die Währungen erst nach einer Haltefrist von 10 Jahren wieder steuerfrei verkauft werden können.